Zozik Air GmbH

Allgemeine Beförderungsbedingungen

Zozik Air GmbH

Wallensteinstraße 4

90439 Nürnberg

für Fluggäste und Gepäck

Artikel 1: Anwendungsbereich

Allgemeines
1.1. Diese Beförderungsbedingungen sind die Beförderungsbedingungen, auf welche im Flugschein Bezug genommen wird. Sie sind vorbehaltlich der Bestimmung in Absatz 2.1., 2.2. und 2.3. dieses Artikels nur auf solche Beförderungen anwendbar, für die die Zozik Air GmbH eingetragen ist.

Entgegenstehendes Recht
1.2. Falls irgendeine in diesen Beförderungsbedingungen enthaltene oder in Bezug auf genommene Bestimmung zu unseren Tarifen oder zu Gesetzen in Widerspruch steht, haben diese Tarife oder Gesetze Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen nach anwendbarem Recht unwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen fort.

Entgegenstehende Regelungen
1.3. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, haben sie Vorrang vor anderen Regelungen der Zozik Air GmbH, die den gleichen Gegenstand regeln.


Artikel 2. Flugscheine

Allgemeines
2.1.
2.1.1. Wir erbringen die Beförderungsleistung nur an den im Flugschein genannten Fluggast und nur gegen Vorlage bzw. im Falle von ETIX Hinterlegung im Buchungssystem eines entsprechenden gültigen Flugscheins, der den Flugcoupon für den entsprechenden Flug, alle nachfolgenden Flugcoupons und den Fluggastcoupon enthält. Die Überprüfung der Identität bleibt vorbehalten.

2.1.2. Flugscheine sind nicht übertragbar.

2.1.3. Der Flugschein steht und verbleibt jederzeit im Eigentum der ausstellenden Gesellschaft. Der Flugschein beweist bis zum Nachweis des Gegenteils Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrages. Die im Flugschein enthaltenen Vertragsbedingungen sind eine Zusammenfassung von Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen.

Flugschein als Voraussetzung für die Beförderung
2.1.4. Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Flugschein reisen, besteht ein Anspruch auf Beförderung nur bei Vorlage eines auf den Namen des Fluggastes ausgestellten gültigen Flugscheins, der den Flugcoupon für den betreffenden Flug, alle anderen nicht bereits benutzten Flugcoupons und den Fluggastcoupon enthält. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht, wenn der von Ihnen vorgelegte Flugschein erheblich beschädigt oder nachträglich abgeändert worden ist, es sei denn, dass dies durch uns erfolgt ist. Bei Reisen mit einem elektronischen Flugschein besteht nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn sich der Fluggast ausreichend ausweisen kann und wenn ein gültiger elektronischer Flugschein auf den Namen des Fluggastes ausgestellt wurde.

Verlust des Flugscheins oder der Kundenkarte
2.1.5. (a) Bei erheblicher Beschädigung oder Verlust eines Flugscheins oder eines Teils des Flugscheins oder bei Nichtvorlage desselben mit darin enthaltenem Fluggastcoupon und allen nicht benutzten Flugcoupons können wir auf Ihren Wunsch einen solchen Flugschein ganz oder teilweise ohne erneute Zahlung des Flugpreises, aber gegen Entrichtung einer von uns festgelegten Gebühr, ersetzen, wenn der Nachweis dafür erbracht wird, dass der Flugschein für die in Frage stehende Beförderung ordnungsgemäß ausgestellt war. Wir können darüber hinaus verlangen, dass Sie sich in der von uns verlangten Form verpflichten, den Flugpreis für den Ersatzflugschein nach zu entrichten, falls und soweit der verlorene Flugschein oder der in Verlust geratene Flugcoupon von jemand anderem zum Zwecke der Beförderung oder Erstattung eingelöst wird. Wir werden keine Erstattung für Verluste verlangen, die wir schuldhaft verursacht haben.

2.1.5. (b) Wird der Nachweis des Verlustes nicht geführt oder lehnen Sie die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ab, so kann die Zozik Air GmbH, die einen Ersatzflugschein ausstellt, hierfür Bezahlung bis hin zum vollen Flugpreis verlangen. Dieser wird erstattet, wenn die Gesellschaft, die den Ursprungsflugschein ausgestellt hat, zu der Überzeugung gelangt ist, dass der verlorene oder beschädigte Flugschein nicht vor Ablauf seiner Gültigkeit ausgeflogen worden ist. Wenn Sie den Ursprungsflugschein wieder finden und der flugscheinausstellenden Gesellschaft vor Ablauf der Gültigkeit einreichen, so wird der Ersatzflugschein unverzüglich erstattet.

2.1.5. (c) Sofern ein elektronischer Flugschein auf eine Karte (, Bankkarte oder Kreditkarte) im Reservierungssystem hinterlegt wurde, ist ein Diebstahl oder Verlust der Karte durch den Karteninhaber zusätzlich zur Meldung an die Bank oder Kreditkartengesellschaft umgehend an Zozik Air GmbH zu melden. Eine einmal als ungültig gemeldete Karte kann nicht wieder freigegeben werden. Bis zur Verlustmeldung missbräuchlich ausgenutzte, zum Zeitpunkt des Verlustes ausgestellte elektronische Flugscheine werden dem Karteninhaber in Rechnung gestellt. Haftungsbedingungen der jeweiligen Kartengesellschaften bleiben im Übrigen unberührt.

Sorgfaltspflicht
2.1.6. Flugscheine sind wertvoll. Sie sind zur sorgfältigen Aufbewahrung und zur Ergreifung der erforderlichen Vorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl verpflichtet.

Dauer der Gültigkeit
2.2.
2.2.1. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Flugschein, in diesen Bedingungen oder in anwendbaren Tarifen (die entsprechend den Angaben im Flugschein die Gültigkeitsdauer eines Flugscheins beschränken können), ist die Gültigkeit eines Flugscheins wie folgt:

2.2.1.1.  drei Monate, gerechnet vom Zeitpunkt des Reiseantritts, sofern dieser innerhalb eines Jahres ab Flugscheinausstellung erfolgt ist.


Verlängerung der Gültigkeit
2.2.3. Sind Sie nach Antritt Ihrer Reise wegen Krankheit nicht in der Lage, die Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins fortzusetzen, so können wir die Gültigkeitsdauer des Flugscheins gegen eine Gebühr zu verlängern, bis Ihnen aus gesundheitlichen Gründen die Fortsetzung der Reise möglich ist. Die Verlängerung erfolgt bis zu dem Tage, an dem Sie gemäß einem ärztlichen Zeugnis reisefähig sind, oder an dem wir nach Feststellung der Reisefähigkeit den nächsten Flug auf dieser Strecke in der gebuchten Beförderungsklasse anbieten können. Die Krankheit muss durch ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wenn der noch nicht ausgeflogene Teil der im Flugschein enthaltenen Strecke eine oder mehrere Zwischenlandungen aufweist, so kann die Gültigkeit um bis zu drei Monate nach der im Attest festgestellten Reisefähigkeit verlängert werden. In diesem Falle werden wir die Gültigkeit von Flugscheinen Sie begleitender Mitglieder Ihrer engsten Familie entsprechend verlängern.

Reihenfolge der Benutzung der Flugcoupons
2.3.
2.3.1. Die vereinbarte Beförderungsleistung erstreckt sich auf die Inanspruchnahme der gesamten Beförderungsstrecke, die im Flugschein eingetragen ist, beginnend mit dem Abflugort, über vereinbarte Zwischenlandeorte bis zum Zielort. Der Anspruch auf die Beförderung der im Flugschein eingetragenen Beförderungsstrecke entfällt, sofern Sie die Beförderung teilweise oder nicht in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch nehmen. Da der Kalkulation des Flugpreises die tatsächlich in Anspruch genommene Beförderung zugrunde liegt, ist die Inanspruchnahme der gesamten Beförderungsleistung wesentlicher Bestandteil des mit uns abgeschlossenen Beförderungsvertrages. Der Flugschein wird daher nicht akzeptiert und verliert seine Gültigkeit, wenn nicht alle in ihm enthaltenen Coupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch genommen werden.

Umschreibung auf Wunsch des Fluggastes
2.3.2. Sofern Sie an Ihrer Beförderung Änderungen vornehmen wollen, sind Sie gehalten, im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. Der Flugpreis für die veränderte Beförderung wird errechnet, und Sie haben die Wahl, ob Sie den neuen Preis akzeptieren oder die Beförderung entsprechend dem ursprünglichen Flugschein durchführen wollen. Beruht der Änderungswunsch auf höherer Gewalt, so sind Sie gehalten, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. In diesem Falle werden wir zumutbare Anstrengungen unternehmen, Sie zu Ihrer nächsten vereinbarten Zwischenlandung oder zum Endziel zu befördern, und hierfür keine Mehrkosten in Rechnung stellen.


Artikel 3: Flugpreise, Steuern, Gebühren und Zuschläge

Flugpreise
3.1. Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort. Sie werden in Übereinstimmung mit den Tarifen errechnet, die am Tage der Bezahlung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig sind.

Steuern, Gebühren und Zuschläge
3.2. Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden oder vom Flughafenunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für deren Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind zusätzlich zu den Flugpreisen von Ihnen zu bezahlen. Bei Kauf des Flugscheins werden Sie über solche, nicht im Flugpreis enthaltene Steuern, Gebühren und Zuschläge informiert. Diese werden in der Regel zusätzlich im Flugschein ausgewiesen.

Währung
3.3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung nach dem anwendbaren Recht können die Flugpreise in jeder für uns annehmbaren Währung bezahlt werden. Bei Bezahlung im Reiseantrittsland in einer anderen Währung als derjenigen, in der der Flugpreis veröffentlicht ist, gilt für die Umrechnung der am Tag der Flugscheinausstellung von uns festgelegte Bankankaufkurs.


Artikel 4: Reservierungen

Voraussetzungen für Platzbuchungen
4.1.
4.1.1. Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten werden Ihre Buchung(en) aufzeichnen. Auf Anforderung schicken wir Ihnen eine schriftliche Buchungsbestätigung.

Zeitgrenzen für Flugscheinausstellung
4.2. Wenn Sie den Flugpreis nicht bis zu dem mit uns oder unserem bevollmächtigten Agenten vereinbarten Zeitpunkt bezahlt haben, so können wir Ihre Flugbuchung streichen.

Persönliche Daten
4.3. Sie erkennen an, uns Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken zur Verfügung gestellt zu haben: Vornahme von Flugbuchungen, Kauf von Flugscheinen, Erwerb von Zusatzleistungen, Entwicklung und Angebot von Dienstleistungen, Durchführung von Einreiseformalitäten sowie die Übermittlung solcher Daten an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung Ihrer Reise. Sie ermächtigen uns, diese Daten ausschließlich zu diesen Zwecken an unsere eigenen Büros, unsere bevollmächtigten Agenten, Behörden, andere Fluggesellschaften oder sonstige Erbringer vorgenannter Dienstleistungen weiterzugeben.

Keine Garantie für einen bestimmten Sitzplatz
4.4. Sie haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz in der gebuchten Beförderungsklasse. Wir bemühen uns, auf Passagierwünsche einzugehen, können jedoch keine bestimmten Sitzplätze garantieren. Wir sind berechtigt, Sitzplätze jederzeit neu zuzuweisen, auch nach Betreten des Flugzeugs. Dies kann aus Gründen der Sicherheit oder aus operationellen Gründen notwendig sein.

Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchungen durch den Luftfrachtführer, Bearbeitungsgebühr bei unbesetztem Platz
4.5. Nehmen Sie einen für Sie gebuchten Beförderungsplatz auf einem Flug nicht in Anspruch, ohne uns vorab zu unterrichten, so sind wir berechtigt, jede für Sie getätigte oder besorgte Weiterflug- und Rückflugbuchung zu streichen.

4.6. Eine Bearbeitungsgebühr kann erhoben werden, wenn Sie

4.6.1. nicht zum Abflug am Flughafen oder an einem anderen Abgangsort zu der von uns festgesetzten Zeit erscheinen (oder wenn keine Zeit festgesetzt ist, nicht so rechtzeitig erscheinen, dass die behördlichen Formalitäten und die Abfertigung zum Abflug vorgenommen werden können) und infolgedessen den für Sie gebuchten Beförderungsplatz nicht einnehmen oder

4.6.2. mit ungenügenden Papieren und deshalb nicht reisefertig zum Abflug erscheinen und aus diesem Grunde den für Sie gebuchten Beförderungsplatz nicht einnehmen.


Artikel 5: Fluggastannahme und Einsteigen

5.1. Die Meldeschlusszeiten sind an den verschiedenen Flughäfen unterschiedlich, und wir empfehlen Ihnen, sich über diese Meldeschlusszeiten zu informieren und sie einzuhalten. Ihre Reise verläuft reibungsloser, wenn Sie ausreichend Zeit zur Einhaltung der Meldeschlusszeiten einplanen. Sofern Sie diese Zeiten nicht einhalten, sind wir zur Streichung Ihrer Buchung berechtigt. Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten informieren Sie über die Meldeschlusszeit für den ersten mit uns durchgeführten Streckenabschnitt. Die Meldeschlusszeiten für unsere Flüge sind unseren jeweils gültigen Flugplänen zu entnehmen und bei unseren bevollmächtigten Agenten zu erfahren. Sie betragen, wenn nichts anderes angegeben ist, mindestens 45 Minuten vor dem planmäßigen Abflug. Aus diesem Grund erscheinen Sie bitte drei Stunden vor Abflug an unserem Schalter.

5.2. Sie sind verpflichtet, sich spätestens zu dem bei der Abfertigung angegebenen Zeitpunkt zum Einsteigen am Gate einzufinden.

5.3. Sofern Sie nicht rechtzeitig zum Einsteigen erscheinen, sind wir berechtigt, Ihre Buchung zu streichen.

5.4. Für Schäden und Aufwendungen, die Ihnen aus allein von Ihnen zu vertretenden Verletzungen dieser Bestimmungen entstehen, haften wir nicht.


Artikel 6: Beschränkung und Ablehnung der Beförderung

Beförderungsverweigerungsrecht

6.1. Wir können Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern, wenn wir Sie im Rahmen unseres pflichtgemäßen Ermessens vor der Buchung schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben, dass wir Sie vom Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung an nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden. Dies kann der Fall sein, wenn Sie auf einem früheren Flug gegen die in den Artikeln 7 und 11 genannten Verhaltensregeln verstoßen haben und Ihre Beförderung deshalb unzumutbar ist. Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern oder Ihre Platzbuchung streichen, wenn

6.1.1. diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Vorschriften eines Staates notwendig ist, von dem aus abgeflogen wird oder der angeflogen oder überflogen wird; oder

6.1.2. Ihre Beförderung die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigen kann; oder

6.1.3. Ihr Verhalten, Ihr Zustand oder Ihre geistige oder körperliche Verfassung einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch derart ist, dass Sie sich selbst, andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzen; oder

6.1.4. Sie sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme besteht, dass sich solches Verhalten wiederholen kann; oder

6.1.5. Sie die Vornahme einer Sicherheitsprüfung verweigert haben; oder

6.1.6. Sie den anwendbaren Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt haben; oder

6.1.7. Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente sind, in ein Land einreisen wollen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichten oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen; oder

6.1.8. Sie einen Flugschein vorlegen, der auf illegalem Wege erworben wurde, von anderen Dritten als unseren bevollmächtigten Agenten gekauft wurde oder als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist, gefälscht ist oder wenn Sie Ihre Identität mit der als Fluggast im Flugschein eingetragenen Person nicht nachweisen können; oder

6.1.9. Sie die Bestimmungen gemäß Artikel 3.3. über die Einhaltung der Reihenfolge bei Ausnutzung der Flugcoupons nicht eingehalten haben oder einen Flugschein vorlegen, der durch andere als unsere eigenen Büros oder bevollmächtigten Agenten ausgestellt wurde oder nicht unerheblich beschädigt ist; oder

6.1.10. Sie unsere Sicherheitsvorschriften nicht einhalten; oder

6.1.11. Sie das beim Einsteigen sowie an Bord aller unserer Flugzeuge geltende Rauchverbot und das Verbot der Benutzung elektronischer Geräte an Bord missachten.

Besondere Betreuung
6.2.
6.2.1. Die Beförderung von behinderten Personen, schwangeren Frauen, kranken Personen oder anderen, die besondere Betreuung benötigen, muss vorher schriftlich angemeldet werden. Fluggäste, die uns auf die Notwendigkeit besonderer Betreuung bei Kauf des Flugscheins hingewiesen haben und von uns zur Beförderung angenommen worden sind, werden von der Beförderung nicht auf Grund ihres Betreuungsbedarfs ausgeschlossen. Der Betreuungsbedarf wird von uns an die ausführende Fluggesellschaft weitergeleitet.

Beförderung von Kindern
6.2.2. Vor Vollendung des 5. Lebensjahres dürfen Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens 18 Jahre alt ist oder in Begleitung von Bruder oder Schwester reisen, die mindestens 16. Jahre alt sein müssen.

Ansprüche bei Beförderungsverweigerung
6.3. Werden Sie aus einem der vorstehenden Gründe von der Beförderung ausgeschlossen oder wird aus einem dieser Gründe Ihre Platzbuchung gestrichen, so beschränken sich Ihre Ansprüche auf das Recht, eine Flugpreiserstattung für die nicht genutzten Flugcoupons zu verlangen.


Artikel 7: Gepäck

Freigepäck
7.1. Sie können im bestimmtem Umfang Gepäckstücke als Freigepäck mitführen. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein, das Gewicht eines einzelnen Gepäckstücks darf jedoch 32 Kilogramm nicht überschreiten.

Übergepäck
7.2. Sollten Sie Gepäck befördern möchten, welches über die Freigepäckgrenze hinaus ragt, sowie die Beförderung von Sondergepäck ist zuschlagpflichtig und muss zuerst bei uns erfragt werden. Die hierfür geltenden Raten sind bei uns oder bei unseren bevollmächtigten Agenten erhältlich.

Als Gepäck nicht anzunehmende Gegenstände
7.3.
7.3.1. In Ihrem Gepäck dürfen nicht enthalten sein:

7.3.1.1. Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeugs zu gefährden, so wie sie in den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhältlich sind. Zu ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art (ausgenommen solche Flüssigkeiten, die der Fluggast in seinem Handgepäck zum Gebrauch während der Reise mitführt);

7.3.1.2. Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist;

7.3.1.3. Gegenstände, die gefährlich oder unsicher oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind; nähere Erläuterungen für den konkreten Einzelfall können bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten in Erfahrung gebracht werden;

7.3.2. Führen Sie an Ihrer Person oder in Ihrem Gepäck: Waffen jeder Art, insbesondere (a) Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, (b) Munition und explosionsgefährliche Stoffe, (c) Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich, so haben Sie uns dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Satz 2 gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Waffentragen verpflichtet sind. Sie haben ihre Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen.

7.3.3 Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte. Sportwaffen können als Gepäck nach unserem Ermessen zugelassen werden. Sie müssen entladen und mit einer abgeschlossenen Sicherheitssperre versehen sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den unter 8.3.1.1. genannten Bestimmungen der ICAO und der IATA.

7.3.4. Im aufgegebenen Gepäck dürfen Geld, Juwelen, Edelmetalle, Computer (z. B. Laptops oder PCs), Geschäftspapiere, Effekten, Pässe und andere Ausweispapiere sowie Muster nicht enthalten sein.

7.3.5. Sollten Sie zu vertreten haben, dass Gegenstände, die entgegen den Bestimmungen gemäß 8.3.1., 8.3.2. und 8.3.4. im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haften wir nicht.

Recht auf Verweigerung der Beförderung
7.4.
7.4.1. Nach Maßgabe der Absätze 7.3.2. und 7.3.3. lehnen wir die Beförderung eines jeden unter Absatz 7.3. dieses Artikels genannten Gegenstandes als Gepäck ab; wird das Vorhandensein dieser Gegenstände im Verlauf der Beförderung festgestellt, so können wir deren Weiterbeförderung ablehnen.

7.4.2. Wir können die Beförderung von Gepäck ablehnen, wenn dieses aufgrund von Größe, Form, Gewicht, Art und Inhalt oder aus Sicherheitsgründen oder im Hinblick auf das Wohlbefinden anderer Fluggäste zur Beförderung ungeeignet ist. Informationen über nicht zur Beförderung geeigneten Gegenständen erhalten Sie auf Anfrage.

7.4.3. Wir können die Beförderung von Gepäck ablehnen, wenn es nicht ordnungsgemäß in Koffern oder ähnlichen Behältern verpackt ist, um eine sichere Beförderung mit der üblichen Vorsicht bei der Behandlung zu gewährleisten.

Untersuchung von Fluggast und Gepäck
7.5. Aus Sicherheitsgründen können wir verlangen, dass Sie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person und Ihres Gepäcks sowie dem Röntgen Ihres Gepäcks zustimmen. Willigen Sie in eine Untersuchung Ihrer Person oder Ihres Gepäcks auf das Vorhandensein nach Absatz 8.3. unzulässiger bzw. nicht angezeigter Gegenstände nicht ein, so können wir Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks ablehnen; Ihre Ersatzansprüche beschränken sich dann auf die Erstattung des Flugpreises nach Maßgabe von Artikel 10.3. dieser Beförderungsbedingungen.

Aufgegebenes Gepäck
7.6. Nach Anlieferung des aufzugebenden Gepäcks nehmen wir es in unsere Obhut. Wir nehmen eine Eintragung in den Flugschein vor, die die Ausstellung des Gepäckscheins darstellt. Stellen wir zusätzlich zum Gepäckschein eine Gepäckmarke aus, so dient diese lediglich der Feststellung der Identität des Gepäcks.

7.6.2. Aufgegebenes Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einer sonstigen Identifizierung versehen sein.

7.6.3. Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, in dem Sie befördert werden, es sei denn, dass wir aus Gründen der Sicherheit oder aus operationellen Gründen entscheiden, es auf einem anderen Flug zu befördern.

Handgepäck
7.7.
7.7.1. Unter Berücksichtigung Ihrer Sicherheit sowie der Bequemlichkeit ist nur ein Handgepäckstück pro Person in der Kabine gestattet. Das Hangepäck darf maximal ein Gewicht von 6 kg aufweisen und die Abmessungen dürfen die Maße 45 cm x 35 cm x 20 cm nicht überschreiten.
Beachten Sie jedoch, dass zu der Freigepäckgrenze von 20 kg eine maximale Handgepäckgrenze von 5 kg zulässig ist.

7.7.2. Gegenstände, die für die Beförderung im Frachtraum nicht geeignet sind, z. B. empfindliche Musikinstrumente, und die den Anforderungen gemäß Absatz 8.7.1. nicht entsprechen, werden zur Beförderung in der Kabine nur angenommen, wenn sie uns im voraus angekündigt und von uns zur Beförderung angenommen worden sind. Für diese Sonderleistung können wir einen Zuschlag in Rechnung stellen.

7.7.3. Alle weiteren Gepäckarten (Übergepäck, med. Gepäck, Rollstuhl, Kinderwägen, Sonnenschirm, Golfausrüstung, Fahrrad, Tauchgepäck, Sailboard, Surfbrett,Flugdrache, Paraglider, Skier, Snowboard, Faltboot, Fun- oder Bodyboard, Kickboard, etc.) bedürfen eine offiziele Anfrage und eine ordnungsgemäße Anmeldung.
Alle in 7.7.3. genannten Gepäckarten sind Zuschlagspflichtig. Die zu entrichtende Gebühr erfahren Sie von unseren Mitarbeitern.

Rückgabe des aufgegebenen Gepäcks
7.8.
7.8.1. Sie sind verpflichtet, Ihr Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist.

7.8.2. Wir liefern das aufgegebene Gepäck nur dem Inhaber des Gepäckscheins aus, und zwar gegen Zahlung der Beträge, die uns noch geschuldet werden.

7.8.3. Kann die das Gepäck entgegennehmende Person den Gepäckschein nicht vorweisen oder das Gepäck durch den Identifizierungsteil der Gepäckmarke – falls eine solche ausgestellt wurde – nicht identifizieren, so liefern wir das Gepäck nur unter der Bedingung aus, dass das Recht auf Herausgabe zu unserer Zufriedenheit glaubhaft gemacht wird.

Kleintiere, Blindenhunde
7.9.
7.9.1. Tiere jeder Art, können auf unseren Flügen nicht transportiert werden.


Artikel 8: Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen

Flugpläne
8.1.
8.1.1. Die in Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten und Abflug- und Ankunftsorte können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Reisedatum ändern. Sie sind nicht garantiert und nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages.

8.1.2. Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die planmäßige Abflugszeit und –ort und Ankunftszeit und -ort informieren, sowie sie zu diesem Zeitpunkt gilt und diese in den Flugschein eintragen. Es ist möglich, dass wir die planmäßige Abflugzeit und -ort nach Ausstellung des Flugscheins ändern müssen. Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, so werden wir uns bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit und –ort vornehmen, die für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, so haben Sie Anspruch auf Erstattung nach den Bestimmungen des Artikels 10.2.

8.1.3 Der Reiseteilnehmer hat sich 48 Stunden vor dem eigentlichen Abflugdatum unter unserer Hotline 0911/9653320 über den Abflugtermin zu informieren und ihn sich noch mal schriftlich bestätigen zu lassen.

Annullierungen, Umbuchungen, Verspätungen
8.2.
8.2.1. Wir unternehmen alle Anstrengungen, um Verspätungen zu vermeiden. In Ausübung dieser Anstrengungen und um Annullierungen zu vermeiden, können wir unter Bedingungen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, die Beförderung mit einem anderen Fluggerät oder mit einer anderen Fluggesellschaft durchführen.

8.2.2. Im Falle von Verspätungen erbringen wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen gemäß VO (EG) Nr. 261/2004.

8.2.3 Für Verspätungen anderer Unternehmen, die nicht von uns zu vertreten sind, z.B. Zubringerflüge anderer Fluglinien oder DB-Zugverbindungen (die von uns optional angeboten werden) und durch die ein rechtzeitiges Erscheinen zu unseren Abflügen nicht mehr möglich ist, wird keine Haftung übernommen.

8.2.4 Für Verspätungen anderer Unternehmen, durch die ein rechtzeitiges Erscheinen zum Abflugtermin nicht mehr möglich ist, übernehmen wir generell keine Haftung.

8.2.5 Kommt es infolge von Streiks oder höherer Gewalt zu Verzögerungen oder zum Ausfall von Reiseleistungen, wird eine Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen.

8.2.6 Zozik Air GmbH kann von der Durchführung eines Fluges absehen, wenn die Durchführung des Fluges aufgrund von bei der Buchung nicht erkennbarer höherer Gewalt, wie Krieg, innerer Unruhen, Naturkatastrophen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Zozik Air GmbH kann ferner von der Durchführung eines Fluges aufgrund von, bei der Buchung nicht erkennbarer, nicht von der Zozik Air GmbH zu vertretender Umstände wie, witterungsbedingte Gründe, Sicherheitsrisiken, Streik der Flugsicherung oder auf den Flughäfen oder behördlicher Anordnungen, die nicht von Zozik Air GmbH zu vertreten sind (z.B. Lande- oder Überflugverbote), erheblich erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich wird.

8.2.7 Im Falle eines solchen Flugausfalls wird von der Zozik Air GmbH der Reisepreis zurückerstattet. Andere Zusatzleistungen werden von uns nicht übernommen.


Artikel 9: Visa, Einreisebestimmungen, Passgültigkeit

9.1. Jeder Fluggast ist verpflichtet sich selbst um die Einreisebestimmungen und die Gültigkeit des Passes zu erkundigen.

Sollte dennoch ein Fluggast aus diesen Gründen bei der Passkontrolle verspätet oder nicht durchkommen, so ist die Zozik Air GmbH berechtigt:

1)     den gesamten Flugpreis inklusive der Zugtickets für Hin- und Rückflug zu berechnen.

2)     Aufwendungen, die anfallen, wenn das eingecheckte Gepäck zurückgeholt werden muss und die daraus resultierende Abflugverspätung, mit einem Stundensatz von 3000,- € dem Passagier in Rechnung zu stellen.


Artikel 10: Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

10.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen mussen wir Ihnen dringend raten, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktritt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Zozik Air GmbH.

10.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), könnnen wir angemessene Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.

10.3 Die Höhe richtet sich auch nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:

10.3.1 bei Flugreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisegeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 7. Tag vor Reisebeginn 70%
bei Nichterscheinen 100%


Artikel 11: Datenschutzregeln

11.1 Die Erhebung und Nutzung Ihrer Daten geschieht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des  Bundesdatenschutzgesetzes. Im Rahmen dieses Gesetzes werden Bestandsdaten ohne weitergehende Einwilligung des Nutzers nur in dem Umfang gespeichert wie dies für Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses über die von uns zu erbringende Leistung notwendig ist.

11.2 Zozik Air GmbH hat dem Kunden auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auch elektronisch erteilt werden.